Gesetzliche Informationen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Informationen werden nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen zum geschäftlichen Zweck des Vertragsschlusses mit unseren Kunden zur Verfügung gestellt, die datenschutzrechtlichen Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

2. Vertragspartner

Ihr Vertragspartner wird:

Protectra GmbH
Lerchenweg 3
40789 Monheim am Rhein
Tel.: ‭+49 2173 9930312
E-Mail: info@protectra.de

3. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

(1) Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Auftrag und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertragsschluss wird durch das Ausfüllen des zum Fall gehörenden Formulars und mit einem Klick auf den Button "Beauftragung fortsetzen" eingeleitet. Erforderlich hierzu ist das Anklicken des am Ende des Formulars befindlichen Kästchens, das mit "Ja, ich beauftrage die Protectra" beginnt. Sofern angeboten, kann zudem optional in dem darunter befindlichen Kästchen ein Botenauftrag erteilt werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben, den Vertrag schließen Sie mit einem Klick auf dem unter der Zusammenfassung befindlichen Button "zahlungspflichtig bestellen" ab. Sofern die Zusammenfassung Fehler enthält, können Sie diese durch eine erneute Eingabe in dem Feld berichtigen. Den Abschluss der Vereinbarung bestätigen wir Ihnen in Form einer automatisierten E-Mail.

(2) Falls Sie mit uns gemäß Ziffer 1 a) (aa) unserer AGB ein Erfolgshonorar vereinbaren, sind wir verpflichtet einen Hinweis darauf zu erteilen, welche anderen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Forderung bestünden: Sie könnten die Forderung auch selbst (sofern kein Anwaltszwang besteht) oder durch einen Rechtsanwalt im Wege einer festen Vergütung, die im Erfolgsfall eine vollständige Kompensation ermöglicht, im Misserfolgsfall dagegen zur Tragung der Kosten verpflichtet, durchsetzen. Sie haben ferner die Möglichkeit eine Beratungs- und Prozesskostenhilfe einzubeziehen oder an einer Verbandsklage teilzunehmen. Als Alternative kann zudem die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister für eine Musterfeststellungsklage nach § 608 ZPO in Betracht kommen. Schließlich gibt es Hilfestellungen durch Verbraucherschutzverbände und Schlichtungsstellen.

4. Vergleichsschluss bei Beauftragung gegen Erfolgshonorar

(1) Im gemeinsamen Interesse an einer schnellen Erledigung sind wir bei einer Abtretung zur Einziehung (Beauftragung gegen Erfolgshonorar) berechtigt, den geschuldeten Betrag bis zu einer Mindesthöhe von 25% des Betrags, der von uns nach Ziffer 1 a) (bb) Abs. 1 unserer AGB als angemessen geschätzt und in einer ersten Zahlungsaufforderung von uns gefordert wurde, frei zu verhandeln und einen unwiderruflichen Vergleich abzuschließen, wobei die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Rechtsdurchsetzung, das Interesse der Parteien an einer effizienten und schnellen Rechtsdurchsetzung, das gemeinsame Interesse an einem möglichst hohen Vergleichsbetrag sowie Ihre sonstigen berechtigten Interessen zu berücksichtigen sind. Ein Vergleichsschluss unterhalb dieser Forderungshöhe erfordert Ihre vorherige Einwilligung. Soweit Kosten für einen Vergleichsschluss anfallen, werden diese anteilig von der Hauptforderung des Kunden abgezogen, soweit sie nicht vom Schuldner übernommen werden. Das mit uns vereinbarte Honorar wird durch den Vergleichsschluss nicht berührt und anhand der gegebenenfalls um die Vergleichskosten reduzierten Hauptforderung berechnet.

(2) Die Bündelung mehrerer Forderungen in einem einzelnen Vergleich kann für uns wie auch Sie ein hilfreiches Mittel sein, den Rechtsstreit zügig zu beenden und zugleich Verfahrenskosten zu senken. In diesen Fällen sind nicht immer alle Forderungen wirtschaftlich äquivalent. Einzelne Forderungen, die als solche gute Aussichten auf Durchsetzung haben, können den Vergleichsabschluss zugunsten aller Gläubiger, umgekehrt solche mit schlechteren Erfolgsaussichten den Vergleichsabschluss zulasten aller Gläubiger, beeinflussen. Ein Massenvergleich mit festen Quoten kann daher einerseits vorteilhafte, andererseits aber auch nachteilige ökonomische Folgen haben. Der Anteil an der Vergleichssumme, der Ihnen im Fall eines Vergleichsschlusses zusteht wird in der Regel nicht anhand der Erfolgsaussichten im Einzelfall, sondern pauschal bestimmt.

5. Zahlung

Die Auszahlung erfolgreich durchgesetzter Forderungen erfolgt binnen fünf Werktagen auf das von Ihnen angegebene Konto, abzüglich des uns zustehenden Kaufpreises unter der aufschiebenden Bedingung des vorbehaltlosen Eingangs des Geldes bei kedapro oder einer von ihr beauftragten Anwaltskanzlei.

6. Aufsichtsbehörde

Das Oberlandesgericht Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf ist die für uns zuständige Aufsichtsbehörde und unter verwaltung@olg-duesseldorf.nrw.de elektronisch erreichbar.

7. Sprache und Vertragstext

(1) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

(2) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von uns gespeichert, ist dem Kunden jedoch nicht zugänglich. Wir bitten Sie, den Text – soweit gewünscht – selbst während des Bestellvorgangs zu speichern.

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